Welche Kosten fallen bei einer Wurzelbehandlung an?
Bei gesetzlich krankenversicherten Patienten erstattet die Krankenkasse
zahnärztliche Behandlungen, die medizinisch notwendig
sind. Dazu gehört grundsätzlich auch eine Wurzelbehandlung –
aber nur in einem beschränkten Umfang.
Die exzellenten und modernen Behandlungsmethoden steigern
die Qualität der Behandlung, erfordern aber zusätzlich kostenintensive
Instrumente und Geräte, für die die gesetzliche Krankenkasse
nicht aufkommt. Die Qualität der Wurzelbehandlung ist
aber entscheidend für die langfristige Erhaltung des Zahns.
Wenn Sie nach den modernsten Methoden behandelt werden
möchten ist es unumgänglich, dass einige Leistungen privat
bezahlt werden müssen. Ihr Zahnarzt wird Sie darüber informieren
und eine Vereinbarung über Zusatzleistungen mit Ihnen treffen.
Darunter fallen unter bestimmten Voraussetzungen z. B. folgende
Leistungen:
- die Erhaltung eines Zahns, den die Krankenkasse als „nicht
erhaltungswürdig“ beurteilt und für den sie nur eine Extraktion
bezahlen würde
- die elektronische Längenmessung, die eine exakte Aussage über
die Länge des zu behandelnden Wurzelkanals macht um sicher
zu stellen, dass die Bakterien aus dem gesamten Kanal entfernt
werden.
- die Kosten für eine hochwertige Einmal-Feile aus Nickel-Titan
wie WaveOne ™
- die schallbetriebene Spülung, um den Wurzelkanal noch
effizienter zu reinigen und zu desinfizieren
Sprechen Sie mit Ihrem Zahnarzt über die für Sie persönlich am besten geeignete Versorgung